Videotherapie

Zum 01.10.2022 wurde auf neuer gesetzlicher Grundlage und mit Änderung der Heilmittelrichtlinie eine Ergänzung zum Vertrag Ergotherapie (GKV-SV und ergotherapeutische Berufsverbände) beschlossen. Damit sind telemedizinische Leistungen in der Ergotherapie nun regelhaft in der Versorgung gesetzlich Versicherter zugelassen.

Auf Basis der Vereinbarung können fast alle ergotherapeutischen Maßnahmen – mit einigen Ausnahme wie z.B. Hausbesuche, thermischen Anwendungen oder auch die Versorgung und Anpassung von ergotherapeutischen Schienen – als telemedizinische Leistung durchgeführt werden.

Voraussetzung ist, dass die Patientinnen und Patienten der Videobehandlung zustimmen. Sie können dies auch ablehnen oder ihre Zustimmung jederzeit widerrufen. Dann kann die Behandlung sofort in der Ergotherapie-Praxis weiter durchgeführt werden.

Wir arbeiten selbstverständlich mit einem zertifizierten Anbieter, dadurch sind Ihre Daten geschützt.

Die Durchführung ist recht unkompliziert:

  • wir brauchen von Ihnen eine Einwilligungserklärung,

  • dann vereinbaren wir einen Termin

  • Sie bekommen von uns eine E-Mail zugesendet, darin ist ein Link enthalten, über diesen Link gelangen Sie direkt zur Videotherapie

Welche Vorrausetzungen sind bei Ihnen nötig?

  • Sie benötigen einen PC, ein Tablet oder ein Smartphone, diese Geräte müssen mit einem Mikrophon und einer Kamera ausgestattet sein.

  • Ferner benötigen Sie einen stabilen Internetempfang (WLAN)